A) Verhaltensrichtlinien
Präambel
Der Verhaltenskodex der Alpha Industrieservice GmbH (Alpha IS) wurde mit dem Ziel definiert, Grundsätze festzulegen, nach denen die Alpha IS das Verhältnis zu Mitarbeitern und Geschäftspartnern pflegt. Sie gelten für alle Beschäftigten der Alpha IS gleichermaßen, sowohl für alle Mitglieder der Geschäftsleitung als auch für alle Mitarbeiter.
Wir sind stets bestrebt, dass diese Grundsätze auch von unseren Lieferanten, Beratern und sonstigen Geschäftspartnern gelebt werden.
1. Unternehmensprinzipien
1.1. Gesetzestreue
Die Alpha IS soll sich in jedem Land, in dem sie tätig ist, an die dort geltenden Gesetze halten. In Situationen, bei denen keine gesetzlichen Regelungen vorliegen, wird sich jeder von uns in seinem Verhalten an unseren Unternehmenswerten und der Unternehmenskultur orientieren.
In allen Fällen, in denen ein Konflikt zwischen geltenden Gesetzen und den Grundsätzen dieses Verhaltenskodex vorliegt, hat das jeweils geltende Recht Vorrang.
1.2. Umgang mit Geschäftspartnern, fairer Wettbewerb & Kartellrecht
Die Geschäftsbeziehungen zwischen der Alpha IS und Ihren Geschäftspartnern sollen stets von Fairness geprägt sein. Wir dürfen potenziellen Kunden, Behörden, behördlichen Einrichtungen oder sonstigen Vertretern derartiger Einrichtungen keine Belohnungen oder Vorteile anbieten, die im Gegensatz zum geltenden Recht oder den guten Sitten stehen.
Wir verpflichten uns zur Einhaltung des gültigen Kartellrechts. Das Kartellrecht soll vor allem einen fairen und einheitlichen Wettbewerb gewährleisten. Dabei sollen alle unzulässigen Beschränkungen des Wettbewerbs verhindert werden. Es dürfen keine wettbewerbsbeeinträchtigenden Vereinbarungen zwischen Wettbewerbern erfolgen. Dazu gehören Absprachen über Preise, Preisänderungen und Kalkulationen, sowie Absprachen unter Wettbewerbern über das Bieter- und Angebotsverhalten bei Ausschreibungen.
Unsere Mitarbeiter dürfen keine Zahlungen, Geschenke oder sonstige Vergütungen von Dritten annehmen, die dazu führen könnten, dass Entscheidungen davon beeinflusst und nicht mit der gebotenen Objektivität getroffen werden.
1.3. Rechnungslegung und Buchführung
Alle finanziellen Transaktionen der Alpha IS müssen in Übereinstimmung mit den allgemein gültigen Grundsätzen der Buchführung dokumentiert werden. Sämtliche Buchungen müssen mit einer klaren, eindeutigen und nicht irreführenden Bezeichnung über den Inhalt der Transaktion versehen sein. Alle Geschäftsvorfälle müssen stets nachvollziehbar dargestellt werden können.
1.4. Pflichtgemäßes Verhalten
Mitarbeiter und Mitglieder der Geschäftsleitung der Alpha IS sind verpflichtet, ihre privaten und sonstigen Aktivitäten sowie finanzielle Interessen so zu gestalten, dass diese nicht mit den Interessen des Unternehmens in Konflikt stehen oder zu Konflikten Anlass geben können. Sollte ein derartiger Konflikt eintreten, hat die betroffene Person dies unverzüglich an ihren Vorgesetzten zu melden.
1.5. Geldwäsche. Bekämpfung von Geldwäsche
Unter Geldwäsche versteht man die Einschleusung illegal erzielter Erträge in einen legitimen Wirtschafts- und Geschäftsablauf mit dem Ziel der Verschleierung des illegalen Ursprungs der Geldmittel. Geldwäsche ist strafbar. Das Handeln aller Beschäftigten ist deshalb darauf auszurichten, dass Jeder verdächtige Vorgang aufgedeckt wird, der bewusst oder unbewusst einen Verstoß gegen das Geldwäschegesetz darstellen könnte.
1.6. Offenlegung von Informationen
Kein Beschäftigter der Alpha IS darf während oder nach seiner Tätigkeit für das Unternehmen, ohne ausdrückliche Erlaubnis, vertrauliche Informationen, die er im Rahmen seiner Tätigkeit erhalten hat, offenlegen oderanderweitig nutzen. Diese Richtlinie bezieht sich auch auf getroffene Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitsvereinbarungen, die den Umgang unserer Geschäftspartner mit vertraulichen Informationen regeln.
1.7. Finanzielle Verantwortung
Mit finanzieller Verantwortung ist wirtschaftliches Handeln auf der Basis von ethischen und legalen Grundlagen gemeint. Für unser Unternehmen bedeutet dies sicherzustellen, dass der Arbeitnehmer gute Arbeitskonditionen vorfindet und dass Produkte/Dienstleistungen keinen gesundheitlichen Einfluss auf den Arbeitnehmer haben. Darüber hinaus entsteht eine Verantwortung den Mitarbeitern und Investoren gegenüber, vernünftig und gesund zu wirtschaften.
1.8. Ausfuhrkontrollen & Wirtschaftssanktionen
Die jeweils geltenden Gesetze und Vorschriften in den Bereichen Export- und Importkontrolle
sowie Zoll sind, sofern sie in unserem Unternehmen Ihre Anwendung finden, zu beachten.
1.9. Datenschutz
Wir verpflichten uns alle Maßnahmen zu ergreifen, um im Umgang mit Daten eine Rechtskonformität mit der DSGVO gewährleisten zu können. Unser Unternehmen trifft dabei die Pflicht, Daten betroffener Personen, also beispielsweise von Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern, zu schützen und dafür besondere Maßnahmen zu ergreifen.
Zu diesen Maßnahmen gehören unter anderem:
Sämtliche Geräte und Ressourcen, die den Beschäftigten der Alpha IS zur Verfügung gestellt werden und der Zugang zu E-Mail und Internet, sind für die Ausübung der Geschäftstätigkeit bestimmt. Grundsätzlich sollte sich die Internetnutzung auf berufsbezogene Tätigkeiten beschränken.
Die persönliche Nutzung, etwa für private E-Mails, SMS-Nachrichten und eine angemessene Internetnutzung, kann jedoch zugestanden werden. Die private Nutzung ist nur erlaubt, sofern sie das Geschäft oder der Ruf des Unternehmens nicht gefährdet oder als anstößig angesehen werden könnte.
Geräte und Systeme des Unternehmens dürfen nicht verwendet werden, um sich Zugang zu illegalen oder geschmacklosen Inhalten zu verschaffen oder solche selbst zu erstellen. Die Mitarbeiter sollten stets besondere Vorsicht beim Empfang von E-Mails walten lassen, die Viren oder andere versteckte Gefahren für die IT-Sicherheit oder die Sicherheit der Daten und Informationen enthalten können. Darüber hinaus ist es untersagt, Inhalte oder Software zu kopieren oder zu installieren, für die sie keine Erlaubnis oder gültige Lizenz besitzen. Um die Sicherheit und Vertraulichkeit zu gewährleisten, dürfen Kennwörter niemals an nicht autorisierte Dritte weitergegeben werden. Mitarbeiter sollten sich stets an ihrem Rechner abmelden, bevor sie ihren Schreibtisch verlassen. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich auf einem Datenserver des Konzerns gespeichert werden, für den angemessene Zugangsbeschränkungen angelegt wurden. Der Austausch vertraulicher Informationen darf nur über das E-Mail-System von Alpha IS und das Datennetz des Unternehmens erfolgen. Im Zweifel ist sofort der IT-Systemadministrator der Alpha IS zu kontaktieren.
1.10. Respektvoller Umgang
Folgende Verhaltensweisen sind den Mitarbeitern der Alpha IS untersagt:
Jegliche Diskriminierung aus rassistischen oder sexistischen Gründen, aus Gründen des Glaubens, der sexuellen Orientierung, des Alters oder einer Körperbehinderung eines Mitarbeiters
Sexuelle Belästigung, Sittenverstöße
Zufügung von Körperverletzungen
Beleidigungen einer anderen Person (verbal oder in schriftlicher Form)
Einschüchterungen und/oder Drohungen
Sabotage von Tätigkeiten Anderer
1.11. Geistiges Eigentum
Rechte an geistigem Eigentum sind zu respektieren und Technologie- und Know-how-Transfer haben so zu erfolgen, dass die geistigen Eigentumsrechte und die Kundeninformationen geschützt sind. Eingenommen davon ist auch das geistige Eigentum Dritter.
1.12. Plagiate
Es müssen Methoden und Prozesse entwickelt, eingeführt und aufrechterhalten werden, die
die Gefahr der Einschleppung von Plagiaten in lieferbaren Produkten und Dienstleistungen minimieren und Plagiate frühzeitig erkennen.
2. Verantwortlichkeit der Manager und Mitarbeiter
Die Geschäftsleitung der Alpha IS ist dafür verantwortlich, ihren Mitarbeitern den Inhalt und den Sinn dieser Richtlinien vorzuleben und zu vermitteln. Sie sind verpflichtet, die Mitarbeiter dazu anzuhalten, sich entsprechend diesen Grundsätzen zu verhalten. Berichte über die Verletzung der hier festgelegten Verhaltensregeln können anonym und vertraulich an die Geschäftsleitung gerichtet werden. Personen, die Verstöße in gutem Glauben melden, haben daraus keinerlei Nachteile zu erwarten. Ihre Identität muss gewahrt werden und Vergeltungsmaßnahmen jeglicher Art sind zu unterbinden.
B) Erklärung über Menschenrechte und Arbeitsbedingungen
Präambel
Die Geschäftsleitung der Alpha Industrieservice GmbH (Alpha IS) ist sich ihrer sozialen Verantwortung bewusst. Durch eine werteorientierte Unternehmensführung sollen die Beschäftigten jederzeit einen fairen und respektvollen Umgang erfahren und dadurch auch die Unternehmensziele gestärkt werden. Die international anerkannten Menschenrechte werden von der Alpha IS respektiert. Während der gesamten Geschäftstätigkeit werden sowohl nationale Gesetze und Vorschriften beachtet als auch die Grundsätze der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO).
1. Grundsätze zu Menschenrechten und Arbeitsbedingungen
1.1. Freie Berufswahl
Die Beschäftigung bei der Alpha IS ist frei gewählt. Niemand darf gezwungen werden, eine bestimmte Arbeit anzunehmen oder einen Beruf auszuüben, den er ablehnt. Dies schließt das Verbot jeglicher Zwangs- und Pflichtarbeit ein.
1.2. Keine Diskriminierung
Chancengleichheit und Gleichbehandlung, ungeachtet von ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, Staatsangehörigkeit, sexueller Ausrichtung, sozialer Herkunft oder politischer Einstellung werden gewährleistet, soweit diese auf demokratischen Prinzipien und Toleranz gegenüber Andersdenkenden beruhen.
Die Beschäftigten werden wegen einer Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder betrieblichen Arbeitnehmervertretung weder bevorzugt noch benachteiligt.
1.3. Keine Kinderarbeit
Entsprechend der IAO-Übereinkommen Nr. 138 und 182 dürfen Kinder in ihrer Entwicklung nicht gehemmt werden. Ihre Würde ist zu respektieren und ihre Sicherheit und Gesundheit dürfen nicht beeinträchtigt werden. Vorgaben hinsichtlich des Mindestalters von Beschäftigten werden bei der Alpha IS stets beachtet.
1.4. Zwangsarbeit und Menschenhandel
Jede Arbeit bei der Alpha IS wird freiwillig geleistet. Zwangsarbeit, Pflichtarbeit und generell jede Form unfreiwilliger Arbeit wird abgelehnt. Daraus ergibt sich eine klare Distanzierung zu diesen Themen. Allen Mitarbeiter stehe es jederzeit frei, ihre Beschäftigung unter Berücksichtigung der vereinbarten oder gesetzlichen Kündigungsfristen zu beenden. Es werden überdies auch keinerlei Handlungen oder Maßnahmen toleriert, die innerhalb gültiger gesetzlicher und gesellschaftlicher Normen geeignet sind, die Freizügigkeit der Mitarbeiter einzuschränken.
1.5. Koalitionsfreiheit
Das Recht aller Beschäftigten, kollektive Arbeitnehmervertretungen zu bilden und Kollektivverhandlungen zur Regelung von Arbeitsbedingungen zu führen, wird anerkannt. Die Alpha IS wird mit den jeweiligen Arbeitnehmervertretungen vertrauensvoll zusammenarbeiten. Ziel ist jederzeit, eine faire und partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Dauer zu bewahren.
1.6. Vergütung
Die Vergütung der Alpha IS beachtet – ohne Rücksicht auf den Unterschied des Geschlechtes – die jeweils gesetzlich garantierten Mindestentgelte und die Mindestnormen der jeweiligen Wirtschaftsbereiche unter Orientierung an dem entsprechenden Arbeitsmarkt.
1.7. Arbeitszeit, Erholung und Freizeit
In der Alpha IS werden die geltenden Vorschriften und Regelungen zur Arbeitszeit und zu regelmäßigem, bezahltem Erholungsurlaub beachtet und eingehalten.
1.8. Arbeits- und Gesundheitsschutz
In der Alpha IS werden Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz mindestens im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gewährleistet. Auf Gesundheit, Sicherheit am Arbeitsplatz und die menschengerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen wird stets geachtet. Zur Überwachung und zur laufenden Beratung in diesen Bereichen wird eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit eingesetzt und intern Sicherheitsbeauftragte durch die Berufsgenossenschaft ausgebildet.
1.9. Qualifizierung und Aufstiegsmöglichkeiten
In der Alpha IS werden die Beschäftigten grundsätzlich auf der Grundlage ihrer funktionsspezifischen Qualifikation und ihrer Fähigkeiten ausgesucht, eingestellt und gefördert. Eine zielgerichtete und kontinuierliche Qualifizierung aller Beschäftigten wird unterstützt, um so ein hohes Leistungsniveau und qualitativ hochwertige Arbeit zu ermöglichen. Alle Beschäftigten der Alpha IS haben, unter Berücksichtigung der Beschäftigungsdauer und Befähigung, die gleichen Aufstiegsmöglichkeiten.
2. Durchführungsgrundsätze
2.1. Kommunikation
Die Ziele und Durchführungsgrundsätze dieser Erklärung sind Bestandteil der Unternehmenskultur der Alpha IS. Die Beschäftigten der Alpha IS, insbesondere Beschäftigte mit leitender Funktion, sind stets dazu angehalten, die festgelegten Grundsätze zu beachten und auch andere Beschäftigte zu deren Beachtung anzuhalten.
2.2. Regelmäßiger Erfahrungsaustausch
Die Einhaltung der Ziele sowie die Umsetzung der Durchführungsgrundsätze dieser Erklärung wird regelmäßig im Rahmen unserer Standortleitertagungen besprochen.
C) Gesundheit, Sicherheit, Arbeits- und Umweltschutz
Präambel
Als Dienstleistungsunternehmen sind unsere Mitarbeiter unser wichtigstes Gut. Gesunde und zufriedene Mitarbeiter, die in einem angenehmen Umfeld für uns tätig sind, tragen somit wesentlich zur Zufriedenheit unserer Kunden und somit auch zu unserem Erfolg bei. Unser Ziel ist es deshalb, Unfälle, Verletzungen und berufsbedingte Gesundheitsschäden stets zu verhindern und die Umwelt zu schonen. Folgende Punkte helfen uns dabei, diese Ziele zu erreichen:
1. Unternehmensprinzipien
1.1. Ökonomie und Ökologie
Unser Handeln muss im Einklang mit Ökonomie, Ökologie und mit der Verantwortung für unser Umfeld und unsere Mitmenschen stehen, nicht zuletzt auch im Hinblick auf zukünftige Generationen. Alle Beschäftigten achten stets darauf, ihr Handeln so auszurichten, dass Gefährdungen oder unnötige Belastungen für die Umwelt, vermieden werden. Geltende Gesetze und Vorschriften sind stets einzuhalten. Darüber hinaus ist jederzeit so zu handeln, wie es nach vernünftigem Ermessen angebracht erscheint.
1.2. Gesundheit, Sicherheit und Arbeitsschutz
Gesundheit, Sicherheit und Arbeitsschutz sind wichtige Bestandteile unserer Firmenpolitik. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung, mit entsprechenden Einrichtungen und geeigneter Schutzausrüstung, zur Verfügung gestellt. Alle Arbeitsplätze werden ständig auf Gefährdungen und Gefahrstoffe überprüft, um Unfälle zu vermeiden.
2. Durchführungsgrundsätze
2.1. Kommunikation
Die Beschäftigten werden bezüglich Unfallverhütungsvorschriften, dem Verhalten bei Unfällen und Notfällen und der Verwendung von Schutzkleidung und Ausrüstung ausgebildet. Unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird in regelmäßigen Abständen die Möglichkeit zur Teilnahme an Erste-Hilfe-Kursen bzw. Ersthelferkursen angeboten, um im Falle eines Unfalles den Opfern eine möglichst schnelle und gute Erstversorgung bieten zu können.
2.2. Ökologische Nachhaltigkeit
Sämtliche Betriebstätigkeiten und Prozesse werden unter dem Aspekt der ökologischen Nachhaltigkeit (Recycling, Reduktion von CO2-Emissionen, Abfallwirtschaft usw.) beurteilt. Aus dieser Bewertung werden Maßnahmen und umweltfreundliche Ziele festgelegt, um gesetzlichen und anderen Anforderungen gerecht zu werden. Der Einsatz von Energie und Rohstoffe erfolgt so sparsam wie möglich, um unnötige Umweltverschmutzung zu vermeiden. Das Umweltbewusstsein unserer Beschäftigten soll stets gefördert werden. Die Umweltpolitik findet in der gesamten Wertschöpfungskette Berücksichtigung und kann dem Unternehmen zugleich Kosten und Aufwand ersparen.
2.3. Verantwortungsbewusste Beschaffung von Rohstoffen
Wir unterstützen Aktivitäten, die eine verantwortungsvolle Rohstoffbeschaffung sicherstellen. Die Beschaffung und der Einsatz von Rohstoffen, die rechtswidrig oder durch ethisch verwerfliche oder unzumutbare Maßnahmen erlangt werden, sind zu vermeiden. Die Verwendung von Rohstoffen, wie zum Beispiel Konfliktmineralien, die von Embargos oder sonstigen Einfuhrbeschränkungen betroffen sind, ist auszuschließen.
2.4. Gefahren und/oder Sicherheitslücken
Wenn mögliche Gefahren und/oder Sicherheitslücken erkannt werden, so sind unverzüglich geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die daraus entstehenden Risiken und Gefahren zu vermeiden oder so weit wie möglich zu reduzieren.
3. Schlussbestimmung
Diese Erklärung wird mit dem Tag der Unterzeichnung wirksam. Ansprüche Dritter können aus dieser Erklärung nicht abgeleitet werden.