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Compliance

Verhaltensrichtlinien für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Alpha Industrieservice GmbH (Compliance-Richtlinien)

 

Präambel

 

Der Verhaltenskodex der Alpha Industrieservice GmbH (Alpha IS) wurde mit dem Ziel definiert, Grundsätze festzulegen, nach denen die Alpha IS das Verhältnis zu Mitarbeitern und Geschäftspartnern pflegt. Sie gelten für alle Beschäftigten der Alpha IS gleichermaßen, sowohl für alle Mitglieder der Geschäftsleitung als auch für alle Mitarbeiter.

Wir sind stets bestrebt, dass diese Grundsätze auch von unseren Lieferanten, Beratern und sonstigen Geschäftspartnern gelebt werden.

 

1. Unternehmensprinzipien

 

1.1. Gesetzestreue

 

Die Alpha IS soll sich in jedem Land, in dem sie tätig ist, an die dort geltenden Gesetze halten. In Situationen, bei denen keine gesetzlichen Regelungen vorliegen, wird sich jeder von uns in seinem Verhalten an unseren Unternehmenswerten und der Unternehmenskultur orientieren.
In allen Fällen, in denen ein Konflikt zwischen geltenden Gesetzen und den Grundsätzen dieses Verhaltenskodex vorliegt, hat das jeweils geltende Recht Vorrang.

 

1.2. Umgang mit Geschäftspartnern

 

Die Geschäftsbeziehungen zwischen der Alpha IS und Ihren Geschäftspartnern sollen stets von Fairness geprägt sein. Wir dürfen potenziellen Kunden, Behörden, behördlichen Einrichtungen oder sonstigen Vertretern derartiger Einrichtungen keine Belohnungen oder Vorteile anbieten, die im Gegensatz zum geltenden Recht oder den guten Sitten stehen.
Unsere Mitarbeiter dürfen keine Zahlungen, Geschenke oder sonstige Vergütungen von Dritten annehmen, die dazu führen könnten, dass Entscheidungen davon beeinflusst und nicht mit der gebotenen Objektivität getroffen werden.

 

1.3. Rechnungslegung und Buchführung

 

Alle finanziellen Transaktionen der Alpha IS müssen in Übereinstimmung mit den allgemein gültigen Grundsätzen der Buchführung dokumentiert werden. Sämtliche Buchungen müssen mit einer klaren, eindeutigen und nicht irreführenden Bezeichnung über den Inhalt der Transaktion versehen sein. Alle Geschäftsvorfälle müssen stets nachvollziehbar dargestellt werden können.

 

1.4. Pflichtgemäßes Verhalten

 

Mitarbeiter und Mitglieder der Geschäftsleitung der Alpha IS sind verpflichtet, ihre privaten und sonstigen Aktivitäten sowie finanzielle Interessen so zu gestalten, dass diese nicht mit den Interessen des Unternehmens in Konflikt stehen oder zu Konflikten Anlass geben können.

Sollte ein derartiger Konflikt eintreten, hat die betroffene Person dies unverzüglich an ihren Vorgesetzten zu melden.

 

1.5. Geldwäsche

 

Bekämpfung von Geldwäsche
Unter Geldwäsche versteht man die Einschleusung illegal erzielter Erträge in einen legitimen Wirtschafts- und Geschäftsablauf mit dem Ziel der Verschleierung des illegalen Ursprungs der Geldmittel. Geldwäsche ist strafbar. Das Handeln aller Beschäftigten ist deshalb darauf auszurichten, dass Jeder verdächtige Vorgang aufgedeckt wird, der bewusst oder unbewusst einen Verstoß gegen das Geldwäschegesetz darstellen könnte.

 

1.6. Vertrauliche Informationen

 

Kein Beschäftigter der Alpha IS darf während oder nach seiner Tätigkeit für das Unternehmen, ohne ausdrückliche Erlaubnis, vertrauliche Informationen, die er im Rahmen seiner Tätigkeit erhalten hat, offenlegen oderanderweitig nutzen. Diese Richtlinie bezieht sich auch auf getroffene Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitsvereinbarungen, die den Umgang unserer Geschäftspartner mit vertraulichen Informationen regeln.

 

1.7. Datenschutz und EDV

 

Sämtliche Geräte und Ressourcen, die den Beschäftigten der Alpha IS zur Verfügung gestellt werden, wie z.B. Computer, Mobiltelefone und der Zugang zu E-Mail und Internet, sind für die Ausübung der Geschäftstätigkeit bestimmt. Grundsätzlich sollte sich die Internetnutzung auf berufsbezogene Tätigkeiten beschränken. Die persönliche Nutzung, etwa für private E-Mails, SMS-Nachrichten und eine angemessene Internetnutzung, kann jedoch zugestanden werden. Die private Nutzung ist nur erlaubt, sofern sie das Geschäft oder der Ruf des Unternehmens nicht gefährdet oder als anstößig angesehen werden könnte. Geräte und Systeme des Unternehmens dürfen nicht verwendet werden, um sich Zugang zu illegalen oder geschmacklosen Inhalten zu verschaffen oder solche selbst zu erstellen. Die Mitarbeiter sollten stets besondere Vorsicht beim Empfang von E-Mails walten lassen, die Viren, Würmer oder andere versteckte Gefahren für die IT-Sicherheit oder die Sicherheit der Daten und Informationen enthalten können. Darüber hinaus ist es untersagt, Inhalte oder Software zu kopieren oder zu installieren, für die sie keine Erlaubnis oder gültige Lizenz besitzen. Um die Sicherheit und Vertraulichkeit zu gewährleisten, dürfen Kennwörter niemals an nicht autorisierte Dritte weitergegeben werden. Mitarbeiter sollten sich stets an ihrem Rechner abmelden, bevor sie ihren Schreibtisch verlassen. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich auf einem Datenserver des Konzerns gespeichert werden, für den angemessene Zugangsbeschränkungen angelegt wurden. Der Austausch vertraulicher Informationen darf nur über das E-Mail System von Alpha IS und das Datennetz des Unternehmens erfolgen. Im Zweifel ist sofort der IT-Systemadministrator der Alpha IS zu kontaktieren.

 

1.8. Respektvoller Umgang

 

Folgende Verhaltensweisen sin den Mitarbeitern der Alpha IS untersagt:

• Jegliche Diskriminierung aus rassistischen oder sexistischen Gründen, aus Gründen des Glaubens, der sexuellen Orientierung, des Alters oder einer Körperbehinderung eines Mitarbeiters
• Sexuelle Belästigung, Sittenverstöße
• Zufügung von Körperverletzungen
• Beleidigungen einer anderen Person (verbal oder in schriftlicher Form)
• Einschüchterungen und/oder Drohungen
• Sabotage von Tätigkeiten Anderer

 

2. Verantwortlichkeit der Manager und Mitarbeiter

 

Die Geschäftsleitung der Alpha IS ist dafür verantwortlich, ihren Mitarbeitern den Inhalt und den Sinn dieser Richtlinien vorzuleben und zu vermitteln. Sie sind verpflichtet, die Mitarbeiter dazu anzuhalten, sich entsprechend diesen Grundsätzen zu verhalten. Berichte über die Verletzung der hier festgelegten Verhaltensregeln können anonym und vertraulich an die Geschäftsleitung gerichtet werden. Personen, die Verstöße in gutem Glauben melden, haben daraus keinerlei Nachteile zu erwarten.

 

3. chlussbestimmungen

 

Diese Erklärung wird mit dem Tag der Unterzeichnung wirksam. Ansprüche Dritter können aus dieser Erklärung nicht abgeleitet werden.

Bogen, im November 2017

Daniel Wagner – Geschäftsführer

Daniel Pawlitschko – Prokurist

 

 

Erklärung über Menschenrechte und Arbeitsbedingungen der Alpha Industrieservice GmbH

 

Präambel

 

Die Geschäftsleitung der Alpha Industrieservice GmbH (Alpha IS) ist sich ihrer sozialen Verantwortung bewusst. Durch eine werteorientierte Unternehmensführung sollen die Beschäftigten jederzeit einen fairen und respektvollen Umgang erfahren und dadurch auch die Unternehmensziele gestärkt werden. Die international anerkannten Menschenrechte werden von der Alpha IS respektiert. Während der gesamten Geschäftstätigkeit werden sowohl nationale Gesetze und Vorschriften beachtet, als auch die Grundsätze der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO).

 

1. Grundsätze zu Menschenrechten und Arbeitsbedingungen

 

1.1. Freie Berufswahl

 

Die Beschäftigung bei der Alpha IS ist frei gewählt. Niemand darf gezwungen werden, eine bestimmte Arbeit anzunehmen oder einen Beruf auszuüben, den er ablehnt. Dies schließt das Verbot jeglicher Zwangs- und Pflichtarbeit ein.

 

1.2. Keine Diskriminierung

 

Chancengleichheit und Gleichbehandlung, ungeachtet von ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, Staatsangehörigkeit, sexueller Ausrichtung, sozialer Herkunft oder politischer Einstellung werden gewährleistet, soweit diese auf demokratischen Prinzipien und Toleranz gegenüber Andersdenkenden beruhen.
Die Beschäftigten werden wegen einer Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder betrieblichen Arbeitnehmervertretung weder bevorzugt noch benachteiligt.

 

1.3. Keine Kinderarbeit

 

Entsprechend der IAO-Übereinkommen Nr. 138 und 182 dürfen Kinder in ihrer Entwicklung nicht gehemmt werden. Ihre Würde ist zu respektieren und ihre Sicherheit und Gesundheit dürfen nicht beeinträchtigt werden. Vorgaben hinsichtlich des Mindestalters von Beschäftigten werden bei der Alpha IS stets beachtet.

 

1.4. Zwangsarbeit und Menschenhandel

 

Jede Arbeit bei der Alpha IS wird freiwillig geleistet. Zwangsarbeit, Pflichtarbeit und generell jede Form unfreiwilliger Arbeit wird abgelehnt. Daraus ergibt sich eine klare Distanzierung zu diesen Themen. Allen Mitarbeiter stehe es jederzeit frei, ihre Beschäftigung unter Berücksichtigung der vereinbarten oder gesetzlichen Kündigungsfristen zu beenden. Es werden überdies auch keinerlei Handlungen oder Maßnahmen toleriert, die innerhalb gültiger gesetzlicher und gesellschaftlicher Normen geeignet sind, die Freizügigkeit der Mitarbeiter einzuschränken.

 

1.5. Koalitionsfreiheit

 

Das Recht aller Beschäftigten, kollektive Arbeitnehmervertretungen zu bilden und Kollektivverhandlungen zur Regelung von Arbeitsbedingungen zu führen, wird anerkannt. Die Alpha IS wird mit den jeweiligen Arbeitnehmervertretungen vertrauensvoll zusammenarbeiten. Ziel ist jederzeit, eine faire und partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Dauer zu bewahren.

 

1.6. Vergütung

 

Die Vergütung der Alpha IS beachtet – ohne Rücksicht auf den Unterschied des Geschlechtes – die jeweils gesetzlich garantierten Mindestentgelte und die Mindestnormen der jeweiligen Wirtschaftsbereiche unter Orientierung an dem entsprechenden Arbeitsmarkt.

 

1.7. Arbeitszeit, Erholung und Freizeit

 

In der Alpha IS werden die geltenden Vorschriften und Regelungen zur Arbeitszeit und zu regelmäßigem, bezahltem Erholungsurlaub beachtet und eingehalten.

 

1.8. Arbeits- und Gesundheitsschutz

 

In der Alpha IS werden Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz mindestens im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gewährleistet. Auf Gesundheit, Sicherheit am Arbeitsplatz und die menschengerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen wird stets geachtet. Zur Überwachung und zur laufenden Beratung in diesen Bereichen wird ein Sicherheitsbeauftragter eingesetzt.

 

1.9. Qualifizierung und Aufstiegsmöglichkeiten

 

In der Alpha IS werden die Beschäftigten grundsätzlich auf der Grundlage ihrer funktionsspezifischen Qualifikation und ihrer Fähigkeiten ausgesucht, eingestellt und gefördert. Eine zielgerichtete und kontinuierliche Qualifizierung aller Beschäftigten wird unterstützt, um so ein hohes Leistungsniveau und qualitativ hochwertige Arbeit zu ermöglichen. Alle Beschäftigten der Alpha IS haben, unter Berücksichtigung der Beschäftigungsdauer und Befähigung, die gleichen Aufstiegsmöglichkeiten.

 

2. Durchführungsgrundsätze

 

2.1. Kommunikation

 

Die Ziele und Durchführungsgrundsätze dieser Erklärung sind Bestandteil der Unternehmenskultur der Alpha IS. Die Beschäftigten der Alpha IS, insbesondere Beschäftigte mit leitender Funktion, sind stets dazu angehalten, die festgelegten Grundsätze zu beachten und auch andere Beschäftigte zu deren Beachtung anzuhalten.

 

2.2. Regelmäßiger Erfahrungsaustausch

 

Die Einhaltung der Ziele sowie die Umsetzung der Durchführungsgrundsätze dieser Erklärung wird regelmäßig im Rahmen unserer Standortleitertagungen besprochen.

 

2.3. Schlussbestimmungen

 

Diese Erklärung wird mit dem Tag der Unterzeichnung wirksam. Ansprüche Dritter können aus dieser Erklärung nicht abgeleitet werden.

Bogen, im November 2017

Daniel Wagner – Geschäftsführer

Daniel Pawlitschko – Prokurist

 

 

 

Firmenpolitik für Gesundheit, Arbeitsschutz, Sicherheit & Umweltschutz der Alpha Industrieservice GmbH

 

Präambel

 

Als Dienstleistungsunternehmen sind unsere Mitarbeiter unser wichtigstes Gut. Gesunde und zufriedene Mitarbeiter, die in einem angenehmen Umfeld für uns tätig sind, tragen somit wesentlich zur Zufriedenheit unserer Kunden und somit auch zu unserem Erfolg bei. Unser Ziel ist es deshalb, Unfälle, Verletzungen und berufsbedingte Gesundheitsschäden stets zu verhindern und die Umwelt zu schonen. Folgende Punkte helfen uns dabei, diese Ziele zu erreichen:

 

1. Unternehmensprinzipien

 

1.1. Ökonomie und Ökologie

 

Unser Handeln muss im Einklang mit Ökonomie, Ökologie und mit der Verantwortung für unser Umfeld und unsere Mitmenschen stehen, nicht zuletzt auch im Hinblick auf zukünftige Generationen. Alle Beschäftigten achten stets darauf, ihr Handeln so auszurichten, dass Gefährdungen oder unnötige Belastungen für die Umwelt, vermieden werden. Geltende Gesetze und Vorschriften sind stets einzuhalten. Darüber hinaus ist jederzeit so zu Handeln, wie es nach vernünftigem Ermessen angebracht erscheint.

 

1.2. Gesundheit, Sicherheit und Arbeitsschutz

 

Gesundheit, Sicherheit und Arbeitsschutz sind wichtige Bestandteile unserer Firmenpolitik. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung, mit entsprechenden Einrichtungen und geeigneter Schutzausrüstung, zur Verfügung gestellt. Alle Arbeitsplätze werden ständig auf Gefährdungen und Gefahrstoffe überprüft, um Unfälle zu vermeiden.

 

2. Durchführungsgrundsätze

 

2.1. Unfallverhütung und Verhalten bei Unfällen

 

Die Beschäftigten werden bezüglich Unfallverhütungsvorschriften, dem Verhalten bei Unfällen und Notfällen und der Verwendung von Schutzkleidung und Ausrüstung ausgebildet. Unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird in regelmäßigen Abständen die Möglichkeit zur Teilnahme an Erste-Hilfe-Kursen bzw. Ersthelferkursen angeboten, um im Falle eines Unfalles den Opfern eine möglichst schnelle und gute Erstversorgung bieten zu können.

 

2.2. Ökologische Nachhaltigkeit

 

Sämtliche Betriebstätigkeiten und Prozesse werden unter dem Aspekt der ökologischen Nachhaltigkeit (Recycling, Reduktion von CO2-Emissionen, Abfallwirtschaft usw.) beurteilt. Aus dieser Bewertung werden Maßnahmen und umweltfreundliche Ziele festgelegt, um gesetzlichen und anderen Anforderungen gerecht zu werden. Der Einsatz von Energie und Rohstoffe erfolgt so sparsam wie möglich, um unnötige Umweltverschmutzung zu vermeiden. Das Umweltbewusstsein unserer Beschäftigten soll stets gefördert werden. Die Umweltpolitik findet in der gesamten Wertschöpfungskette Berücksichtigung und kann dem Unternehmen zugleich Kosten und Aufwand ersparen.

 

2.3. Gefahren und/oder Sicherheitslücken

 

Wenn mögliche Gefahren und/oder Sicherheitslücken erkannt werden, so sind unverzüglich geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die daraus entstehenden Risiken und Gefahren zu vermeiden oder so weit wie möglich zu reduzieren.

 

3. Schlussbestimmung

 

Diese Erklärung wird mit dem Tag der Unterzeichnung wirksam. Ansprüche Dritter können aus dieser Erklärung nicht abgeleitet werden.

Bogen, im November 2017

Daniel Wagner – Geschäftsführer

Daniel Pawlitschko – Prokurist